AGB
§1 Den Geschäftsbeziehungen zwischen Bestattungsinstitut Lösel GmbH und dem Vertragspartner liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden.
§2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn Pietät am Odenwaldring e.K hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nimmt. Abreden der vorliegenden AGB müssen in jeden Fall schriftlich erfolgen
§3 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung binnen 14 Tagen ab Auftragserteilung zu zahlen. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift des Auftraggebers. Ein Abzug auf die vereinbarte Vergütung (Skonto, o.Ä.) ist ausgeschlossen, es sei denn, dass sie rechtskräftig anderweitig festgestellt wurde.
§4 Soll ein Sarg oder eine Urne ins Ausland überführt werden, ist die gesamte Bestatter-Rechnung im Vorraus zu bezahlen. Erst nach der kompletten Zahlung erfolgt der Transport der Urne oder des Sarges ins Ausland.
§5 Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird diese mit der Bestattung wirksam und erlischt mit erfolgter Bezahlung. Im Falle einer Rücklastschrift verpflichtet sich der Auftraggeber pauschal 20,00€ Rücklastschriftgebühren zu tragen.
§6 Bei Verzug des Auftragsgebers werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes berechnet; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung durch Bestattungsinstitut Lösel GmbH können 5,00€ berechnet werden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt - Die Bestattungsinstitut Lösel GmbH behält sich bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Eigentum an der Urne bzw. dem Sarg samt Urnen- bzw. Sargausstattung sowie am Grabstein vor.
Für den Fall, dass die Bestattungsinstitut Lösel GmbH den Grabstein aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückverlangt, verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Aufwandspauschale von 590,-€ (inkl. 19% MwSt) an die Bestattungsinstitut Lösel GmbH zu zahlen.
§8 Die Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§9 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist das Bestattungsinstitut Bestattungsinstitut Lösel GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung durch Bestattungsinstitut Lösel GmbH nicht zu vertreten ist, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. In diesem Fall darf das Bestattungsinstitut Bestattungsinstitut Lösel GmbH eine Pauschale in Höhe von 20 % der vereinbarten Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Die Regelungen in §6 und §7 schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.
§10 Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die dem Bestattungsinstitut Bestattungsinstitut Lösel GmbH nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von Bestattungsinstitut Lösel GmbH zur Folge.
§11 Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handelt das Bestattungsinstitut Bestattungsinstitut Lösel GmbH ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
§12 Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung von Bestattungsinstitut Lösel GmbHunverzüglich nachzuzahlen.
§13 Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber diese binnen zwei Wochen seit der Versenkung des Sarges bzw. der Urne anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen das Bestattungsinstitut Bestattungsinstitut Lösel GmbH ein Jahr.
§14 Das Bestattungsinstitut Bestattungsinstitut Lösel GmbH haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen vom Bestattungsinstitut Bestattungsinstitut Lösel GmbH beruhen. Soweit dem Bestattungsinstitut Bestattungsinstitut Lösel GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausge-schlossen.
§15 Die Kündigung vom Vertrag durch den Auftraggeber darf nur mit dem Einverständnis vom Bestattungsinstitut Bestattungsinstitut Lösel GmbH erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund vorsieht.
§16 Bestattungsinstitut Lösel GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall darf das Bestattungsinstitut Bestattungsinstitut Lösel GmbH einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbaren Preises verlangen.
§17 Das Bestattungsinstitut Bestattungsinstitut Lösel GmbH ist berechtigt, ein anderes, Bestattungsunternehmen mit der Durchführung des Auftrages zu beauftragen.
§18 Erfüllungsort ist der Sitz von Bestattungsinstitut Lösel GmbH in Offenbach am Main. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz von Bestattungsinstitut Lösel GmbH Für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Bestattungsinstitut Lösel GmbH als vereinbart.
§19 In allen Rechtsangelegenheiten mit Bestattungsinstitut Lösel GmbH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§20 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.
§21 Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO: Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/